Abtretung
Wenn Rechte und Forderungen auf einen Dritten übertragen werden spricht man von Abtretung. Beispielsweise hat ein Darlehensnehmer einen Anspruch auf Auszahlung einer Kapitallebensversicherung, kann er diese an den Darlehensgeber abtreten. Bei einer Immobilienfinanzierung besteht die Möglichkeit, Ansprüche und Rechte aus Grundschulden oder Bausparverträgen abzutreten.